| |
| |
|
|
| |
| |
TPI-TECHNO PRINT GMBH
Tel: ++49 (0) 2196 - 72 90 86
|
| |
|
|
| |
|
|
| |
Geschäfts-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen
der Fa. TPI-Techno Print GmbH, 42929 Wermelskirchen
|
| |
| |
Für alle Lieferungen gelten ausschließlich
unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Abweichungen aller Art bedürfen unserer
schriftlichen Zustimmung. Der Käufer
verzichtet auf die Geltendmachung eigener
Einkaufsbedingungen. |
| |
|
| |
Lieferungen erfolgen ab Werk. Die genannten
Lieferfristen sind Richttermine. Werden Lieferfristen
nicht eingehalten, ist eine angemessene Nachfrist
zu setzen. Ein Lieferverzug berechtigt nicht
zum Rücktritt von der Bestellung. Lieferungen
erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Käufers.
Die Gefahr geht mit dem Verladen der Ware
über. Eine Versicherung wird nur auf
besondere Vereinbarung auf Kosten des Käufers
angeschlossen.
Eine 10%-ige Über- oder Unterlieferung
behalten wir uns vor. Bei Stückzahlen
unter 10 Stück beträgt die Über-
oder Unterlieferung 1 Stück.
Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung
und Gefahr des Käufers. |
| |
|
| |
Unsere Preise sind freibleibend und gelten
von uns erst durch Auftragsbestätigung
als angenommen und bestätigt. Angebote,
die aufgrund ungenauer Angaben oder unvollständiger
Unterlagen des Kunden erfolgen, haben Richtpreischarakter.
Alle Rechnungen sind in der vereinbarten Frist
von normaler Weise 30 Tagen zu bezahlen. Für
Neukunden und Kunden mit schlechter Zahlungsmoral
behalten wir uns die Lieferung per Vorauszahlung
vor. In diesem Fall beginnt die Lieferzeit
erst bei Gutschrift des vollständigen
Rechnungsbetrages auf unser Konto. Ab 30 Tagen
machen wir Mahngebühren und Verzugszinsen
geltend. Die Zahlungspflicht ist erfüllt,
sobald uns an unserem Domizil der geschuldete
Betrag zur freien Verfügung gestellt
worden ist. Jegliche Art von Abzügen
wird nach belastet. Die Zurückhaltung
von Zahlungen und die Verrechnung mit von
uns nicht schriftlich anerkannten Forderungen
ist nicht zulässig. |
| |
|
| |
Wir bleiben Eigentümer der gelieferten
Ware, bis die Zahlungspflicht vollständig
erfüllt ist. Der Käufer verpflichtet
sich, alle zur Registrierung des Eigentumsvorbehaltes
erforderlichen Unterschriften zu leisten. |
| |
|
| |
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12
Monate. Sie beginnt mit der Lieferung ab unserem
Werk. Wird die Abnahme der Lieferung durch
den Besteller aus Gründen verzögert,
die nicht von uns zu vertreten sind, endet
die Gewährleistung spätestens 12
Monate nach Meldung der Versandbereitschaft.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig,
wenn der Käufer oder Dritte Änderungen
oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Käufer
uns keine Gelegenheit gibt, den Mangel zu
beseitigen.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel
müssen unverzüglich erhoben werden,
spätestens jedoch 1 Woche nach Ablieferung
der Ware und in jedem Falle vor Beginn der
Montage. Außerdem muss uns Gelegenheit zur
Nachprüfung gegeben werden. Falls an
den beanstandeten Waren ohne unsere Zustimmung,
durch den Käufer oder durch Dritte Veränderungen
vorgenommen wurden, entfällt jegliche
Haftung unsererseits. Mängel, die nachweisbar
auf unsachgemäße Ausführung beruhen,
werden von uns durch kostenlose Nacharbeit
oder Ersatzlieferung mit der gleichen Lieferfrist
behoben. Zur Nacharbeit ist uns eine angemessene
Frist zu gewähren. Sofern die Hin- und
Rückfracht von uns getragen wird, bestimmen
wir die Art der Verpackung und den billigsten
Transport. Die kostenlose Ersatzleistung berechtigter
Mängel erfolgt nur für die Beseitigung
der Mängel bis zur Höhe des Rechnungsbetrages.
Schadenersatzpflicht für mittelbare und unmittelbare
Schäden darüber hinaus sowie Verzugsstrafen
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Aufwendungen
für Montage und Demontage sowie andere Verzugsstrafen
sind ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber
eine Teilausführung bei Dritten, so entfällt
jede Gewährleistung für diesen Teil des
Auftrages. Für die Haftung galvanischer Überzüge
nach einer Verformung der Ware wird keine
Garantie übernommen. Ebenso kann für genaue
Maßhaltigkeit galvanischer Überzüge
keine Gewähr übernommen werden.
Für Veränderung der Waren in Bädern
handelsüblicher Zusammensetzung, welchen
unsachgemäße Bearbeitung oder Konstruktionsfehler
beim Käufer oder Dritten zugrunde liegen,
wird keine Haftung übernommen. Für Beständigkeit
und Eigenschaften von weiteren verwendeten
Materialien können wir die Angaben der
entsprechenden Hersteller weitergeben. |
| |
|
| |
Mängelrügen des Käufers bedürfen
der Schriftform und sind bei offensichtlichen
Mängeln innerhalb von 1 Woche nach Lieferung
anzuzeigen. Durch Verhandlungen über
eine Beanstandung verzichten wir nicht auf
den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig,
sachlich unbegründet oder sonst ungenügend
gewesen sei. |
| |
|
| |
Unterlagen, EDV-, Test-, Bohr-, Fräsprogramme
sowie Filme die von uns zu Produktionszwecken
aufgrund von Zeichnungen oder CAD-Daten des
Kunden erstellt wurden, stellen Fertigungswerkzeuge
dar und sind unser Eigentum. |
| |
|
| |
Erfüllungsort für sämtliche
Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist
Wermelskirchen.
Gerichtsstand für alle Ansprüche
der Vertragsparteien, auch für Wechsel-
und Scheckklagen ist Amtsgericht Köln.
Das Rechtsverhältnis untersteht Deutschem
Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
|
| |
|
| |
31.12.2005 Wermelskirchen |
|
| |
|
|
|